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Allgemeine GeschAEftsbedingungen

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle durch die Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Fotografie.

  2. Die AGB gelten nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung als vereinbart.

  3. Die Fotografin erbringt Leistungen im Bereich der Fotografie, alle Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt. Sie sind Bestandteil der jeweils mit der Kundin bzw. dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

Auftragsvereinbarung / Terminvereinbarung

  1. Durch eine Bestätigung der Kundin bzw. des Kunden (die mündlich oder schriftlich erfolgen kann, etwa per E-Mail, WhatsApp, Messenger, SMS, etc.) kommt ein verbindlicher Auftrag zustande, spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB. Änderungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform und des gegenseitigen Einvernehmens.

  2. Annahme: Mit Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich die Kundin bzw. der Kunde, eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Honorars zu leisten, die innerhalb von 14 Tagen zu tätigen ist. Nach Eingang der Anzahlung erstellt die Fotografin der KUndin bzw. dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung. die  per E-Mail zugestellt wird. Ohne fristgerechte Anzahlung besteht kein Anspruch auf Reservierung des Termins. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses besteht nur nach Maßgabe des § 2 (Stornierungen) dieses Vertrags.

  3. Die verbleibenden 60 % des Honorars werden im Nachgang des Fotoshootings fällig und in Rechnung gestellt. Bis zur vollständigen Zahlung des Honorars macht die Fotografin von ihrem Zurückbehaltungsrecht an den Fotodateien Gebrauch. Eine Übermittlung der Fotodateien erfolgt  nach vollständiger Zahlung des Honorars.

Terminverschiebungen, Stornierung

  1. Kommt das Fotoshooting aufgrund eines Umstandes (z.B. Schlechtwetter) nicht zustande, oder die Kundin bzw. der Kunde ist aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert und kann den Termin nicht wahrnehmen, muss der Umstand mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden, damit ein Ersatztermin vereinbart werden kann. Andernfalls ist die Fotografin berechtigt, die erhaltene Anzahlung in Höhe von 40 % des Honorars einzubehalten. Dies entspricht nach gewöhnlichem Lauf der Dinge einem geringeren Betrag als jenem aus dem zu erwartenden Schaden aufgrund des Auftragsverlustes und der damit einhergehenden Freihaltung des Termins resultierenden Betrages.

  2. Kommt der Auftrag aus anderen von der Fotografin nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande,  oder erfolgt eine Absage nicht mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges der Absage und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung. Bei dreimaliger fristgerechter Absage wird bei der dritten Absage die Anzahlung einbehalten.

  3. Liegt der Grund für das Nichtzustandekommen des Shootings auf Seiten der Fotografin, ist sie verpflichtet, die geleistete Anzahlung  zu erstatten.

  4. Die Fotografin besitzt das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (z. B. Erkrankung, höhere Gewalt, zum Shooting unpassende Wetterlage, etc.) den vereinbarten Termin abzusagen und neu zu vereinbaren. Die Kundin bzw. der Kunde wird entsprechend telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

  5. Durch Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, gerät die Fotografin nicht in Verzug. Gegebenenfalls resultierende Mehrkosten trägt die Kundin bzw. der Kunde.

  6. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist die Fotografin berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.

Honorare, Preise, Fälligkeit

  1. Das Auftragshonorar entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe zuzüglich eventueller weiterer entstehenden Kosten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich die Kundin bzw. der Kunde, die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 40 % des Auftragshonorars bei Terminbuchung in bar, per Überweisung oder per PayPal zu begleichen. Weitere Kosten (Reisekosten, zusätzliche Stunden, sonstige Ausgaben, etc.) sowie weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind von der Kundin bzw. dem Kunden zu tragen und werden gesondert berechnet. Das Fotoshooting findet nur statt, sofern die Anzahlung geleistet wurde. Die restlichen 60 % des Honorars werden im Nachgang des Fotoshootings fällig und in Rechnung gestellt.

  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars verbleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotoalbum, etc.) bei der Fotografin.

  3. In jeglicher Form gewährte Rabatte sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

  4. Sind während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen von Seiten der Kundin bzw. des Kunden gewünscht, sind dadurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten von der Kundin bzw. des Kunden zu tragen. Der Vergütungsanspruch für die Fotografin für bereits begonnene Arbeiten bleibt bestehen.

  5. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin bzw. des Kunden wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde nach individueller Absprache berechnet, sofern hierzu vor Auftragsbeginn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung  getroffen wurde.

  6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus von der Kundin bzw. dem Kunde zu vertretenden Gründen, kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars  für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Seiten der Kundin bzw. des Kunden kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

  7. Die Fotografin kann vom Auftrag zurücktreten oder eventuelle Leistungen aussetzen, sofern erkennbar ist, dass die Kundin bzw. der Kunde ihren bzw. seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

  8. Bei noch nicht abgeschlossener Zahlung ist die Fotografin berechtigt, der Kundin bzw. dem Kunden gegenüber einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages  geltend zu machen, falls die Kundin bzw. der Kunde der Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nachkommt.

 

 

Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- oder Abreise der Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden je gefahrenem Kilometer (ab 15 km) Reisekosten in Höhe von 0,60 € berechnet.

  2. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Die Kundin bzw. der Kunde besitzt weder Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise der Fotografin noch auf die Wahl eines bestimmten Hotels für ihre Übernachtung.

  3. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie z.B. Park-, Maut- und Autobahngebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten der Kundin bzw. des Kunden.

Fotoshooting, Speicherung der Daten, Abnahme

  1. Sofern nicht anders vereinbart, sind während eines Fototermins Bildaufnahmen durch Gäste der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers oder durch Mitbewerberinnen bzw. Mitbewerber nicht gestattet.

  2. Sämtliche Bilder unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin. Der Kundin bzw. dem Kunden ist der Bildstil der Fotografin bekannt. In der Regel wird offenblendig fotografiert, demnach sind nicht alle Bereiche auf dem Foto scharf. Außerdem können Fotos Körnungen und Rauschen aufweisen, Farbabweichungen zur tatsächlichen Situation vor Ort können bestehen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der von der Fotografin verwendeten optischen und technischen Mittel sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der Kundin bzw. des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der durch die Herstellerin bzw. des Herstellers des Fotomaterials gewährten Garantieleistungen.

  4. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie der Herstellerin bzw. des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer der Kundin bzw. des Kunden entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies stellt keinen Fehler des Werkes dar, eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von ca. einem Jahr, gerechnet ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Der Kundin bzw. dem Kunden wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die der Kundin bzw. dem Kunden nach Abschluss der Bearbeitung zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.

  5. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach  Eingang der Bestätigung durch die Kundin bzw. den Kunden ist die Fotografin verpflichtet, der Kundin bzw. dem Kunden die im Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z B. Übermittlung des Downloadlinks, Übersendung der Fotoabzüge, etc.). Die Kundin bzw. der Kunde besitzt nicht das Recht, Änderungen durch eine weitere Dienstleisterin bzw. einen weiteren Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen.

Haftung

  1. Die Fotografin sorgt für die Instandhaltung ihres Equipments und ist für dessen Bedienung während der gesamten Fotoshootings verantwortlich. Die Fotografin und gegebenenfalls ihr Team verfügen, im Falle einer technischen Störung, in der Regel über Ersatztechnik. Dennoch ist die Fotografin für den Fall einer technischen Störung während des Fotoshootings nicht verantwortlich zu machen. Ausgeschlossen sind Schadensersatzforderungen seitens der Kundin bzw. des Kunden aufgrund einer eventuell verpassten fotografischen Leistung seitens der Fotografin, die aus dem Anhalten der Arbeit zum Zwecke des Equipment-Austauschs resultiert. 

  2. Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfin bzw. ihres Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.  Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen erfolgen mit Sorgfalt. Sollte die Fotografin jedoch aufgrund besonderer Umstände wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen der Fotografin), Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, etc.  zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sie sich um die Vereinbarung eines Ersatztermins.

  3. Jede Fotografin bzw. jeder Fotograf besitzt ihren bzw. seinen persönlichen künstlerischen Stil. Über Webseite, Instagram- und Facebook-Seite, etc. von Sandra Dobroschke sowie im Vorgespräch kann sich die Kundin bzw. der Kunde im Vorfeld eine entsprechende Vorstellung bilden und  vorab eigene Wünsche äußern. Künstlerische und technische Gestaltung obliegen alleine Sandra Dobroschke. Ist die Kundin bzw. der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel begründet.

  4. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Die Fotografin ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern und anderen Materialien Fremdlabore, Firmen, die Fotobücher erstellen, etc.. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  5. Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.

  6. Zusendung und Rücksendung von Material (Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr der Kundin bzw. des Kunden. Sollte eine Rücksendung die Fotografin nicht erreichen, kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden.

  7. Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.

  8. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die auf Grundlage einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes, eine Reklamation ist hierdurch nicht gerechtfertigt.

  9. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich durch die  Fotografin bestätigt worden sind. Für Fristüberschreitung haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  10. Für Schäden, gleich welcher Art, im Hinblick auf die Vertragserfüllung haftet die Fotografin  nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist in jedem Fall auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme begrenzt. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline liegen bei der Kundin bzw. dem Kunden bzw. bei der Lieferantin bzw. dem Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung bestimmt die Fotografin, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt.

  11. Fotoaufnahmen - gerade solche im Outdoor-Bereich - beinhalten stets ein Restrisiko. Gegen Unfall und Bergung ist die Kundin bzw. der Kunde nur im Rahmen der eigenen Unfallversicherung versichert. Sandra Dobroschke  übernimmt hierfür keine Haftung.

Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin erstellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. So sind beispielsweise auch Video-Produkte eingeschlossen. Die Kundin bzw. der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem durch die Fotografin gelieferten Bildmaterialien um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar, Vorschläge der Kundin bzw. des Kunden oder sonstiger Personen begründen kein Miturheberrecht.

  2. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf die Kundin bzw. den Kunden. Dieses beinhaltet neben der privaten auch die kommerzielle Nutzung.

  3. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung seitens der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier darf die Kundin bzw. der Kunde die dafür optimierte Datei zu kommerziellen Zwecken nutzen. Jedoch ist eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.

  4. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so sind die Kundin bzw. der Kunde bzw. Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

  5. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link (www.photographie-pur.de)  unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder die Fotografin namentlich zu nennen (Sandra Dobroschke PHOTOGRAPHIE.PUR).

  6. Jede Veränderung und Weiterbearbeitung (z.B. durch Fotomontage, Composing oder  elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von Smartphon-Apps wie z.B. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Das gilt ebenso für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die der Kundin bzw. dem Kunden grundsätzlich nicht gestattet ist.

  7. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe geltend zu machen.

  8. Die Kundin bzw. der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG- Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW/JPEG) ist ausgeschlossen.

  9. Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, die sie zur Eigenwerbung im Rahmen ihrer Internetpräsenz veröffentlichen darf. Der Fotografin wird nach Absprache das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie potenziellen Kundinnen bzw. Kunden oder Geschäftspartnerinnen bzw. -partnern in verschiedenen Formen vorzulegen. Die Kundin bzw. der Kunde versichert in einer separaten Nutzungsvereinbarung schriftlich, dass sie bzw. er an sämtlichen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildet Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt die Kundin bzw. der Kunde. Spätestens bei Vertragsunterzeichnung kann die Kundin bzw. der Kunde einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin ausdrücklich widersprechen.

Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der Kundin bzw. des Kunden können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs

  1. Die Kundin bzw. der Kunde besitzt das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an Sandra Dobroschke, Am Großen Heerweg 228, 28816 Stuhr oder an moin@photographie-pur.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Kundin bzw. der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Falls die Kundin bzw. der Kunde den Vertrag widerruft, hat die Fotografin alle Zahlungen, die sie von der Kundin bzw. dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Die Kundin bzw. der Kunde wird durch die Fotografin telefonisch oder per E-Mail über die Rückzahlung in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

  2. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus eventuell resultierende Mehrkosten trägt die Kundin bzw. der Kunde. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das die Kundin bzw. der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Kundin bzw. dem Kunden wird in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet.

  3. Das Widerrufsrecht der Kundin bzw. des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber das Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht des deutschen Staates, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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